Hier gibt es die Rede im Video-Archiv des Bayerischen Landtags
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Seit letztem Freitag, dem sogenannten Tag des Brandmelders, ist die Diskussion über eine gesetzliche Verankerung einer Rauchwarnmelderpflicht wieder in Bewegung gekommen. An diesem Tag haben der Landesfeuerwehrverband Bayern, der Werkfeuerwehrverband Bayern und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren medienwirksam ein Positionspapier an Innenminister Herrmann übergeben, in dem gefordert wird, eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in die Bayerische Bauordnung aufzunehmen. Diese Forderung erhebt die SPD-Landtagsfraktion hier im Hohen Haus seit vielen Jahren. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat meine Fraktion im Jahr 2007 einen entsprechenden Antrag zur Novellierung der Bayerischen Bauordnung gestellt, der mit der Begründung, dass der Bürokratieaufwand zu hoch wäre, abgelehnt wurde, obwohl damals andere Länder diese Verpflichtung in ihren Gesetzen bereits verankert hatten. Auch in dieser Legislaturperiode hat meine Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, zu dem in der Ersten Lesung gesagt wurde, dass in den Ausschüssen darüber dezidiert diskutiert werde und dass wir gar nicht so weit voneinander entfernt seien. Was ist vor wenigen Wochen hier im Bayerischen Landtag passiert? - Bei der Zweiten Lesung wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Jetzt haben die Feuerwehrverbände eine inhaltlich sehr gute Broschüre herausgegeben, in der sämtlichen Argumenten, die Sie immer gegen eine gesetzliche Verankerung vorgebracht haben, der Boden entzogen wurde. Die Argumente des Feuerwehrverbandes standen im Übrigen auch in der Begründung unseres Antrags und unseres Gesetzentwurfs. Trotzdem haben Sie beide abgelehnt. Jetzt - darüber freue ich mich sehr - sind Sie zu der Erkenntnis gekommen, dass eine gesetzliche Verankerung erfolgen muss. Dazu kann ich die Staatsregierung und die CSU-Fraktion nur herzlich beglückwünschen.
(Beifall bei der SPD)
Mehr als fünf Jahre, nachdem die SPD-Fraktion einen richtigen und wichtigen Antrag eingebracht hat, kommen Sie zur selben Erkenntnis. Wir wissen, dass es bei Ihnen immer etwas länger dauert, bis Sie zu der gleichen Erkenntnis kommen wie die SPD-Fraktion. Ein Beispiel dafür ist die Ganztagsschule. Dass Sie aber bei einem Thema, bei dem es um Menschenleben geht, auch so lange brauchen, halte ich für etwas befremdlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, Bayern ist mit der gesetzlichen Verankerung der Rauchmelderpflicht sehr weit hinten. Rheinland-Pfalz war bereits 2003 soweit, das Saarland 2004, Schleswig-Holstein 2005, Hessen 2005, Hamburg 2005, Mecklenburg-Vorpommern 2007 und Thüringen 2008. Hätten Sie 2007 unserem Antrag zugestimmt, wären wir sehr viel weiter, und das Thema wäre 2014 abgeschlossen gewesen. In unserem Antrag von 2007 hieß es unter anderem auch, dass bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2014 mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Dann kamen aber immer Ihre fadenscheinigen Argumente. Was ist mit dem Versicherungsschutz? Was passiert, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Batterien der Brandmelder nicht auswechseln? Das muss alles gesichert sein. Kolleginnen und Kollegen, wenn sich jeder Einsatzleiter bei Polizei und Feuerwehr bei jeder Entscheidung, die er zu treffen hat, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht, nach allen Seiten so absichern würde, wie Sie es über Jahre hinweg vorsätzlich getan haben, dann hätten wir noch mehr Brandtote und noch mehr Verletzte zu beklagen.
(Beifall bei der SPD)
Also machen Sie sich endlich auf den Weg und legen Sie einen anständigen Gesetzentwurf vor. Dem Dringlichkeitsantrag der CSU werden wir zustimmen; dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir leider nicht zustimmen, weil dessen Realisierung das Ganze wieder ein bisschen nach hinten verschieben würde.
