500.000 Euro für den Landkreis Weißenburg/Gunzenhausen
Im Rahmen des kommunalen FInanzausgleichs fließen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in die Region.
Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen sind, wie der Betreuungsabgeordnete der SPD-Landtagsfraktion für Weißenburg/Gunzenhausen Stefan Schuster erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden und Landkreise fließen. Der Landtag hat dafür insgesamt 120 Millionen Euro für das Jahr 2015 bereitgestellt. Die Stärkung der Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen ist eine langjährige Forderung der SPD-Landtagsfraktion, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können. Schuster geht davon aus, dass der Bayerische Landtag die dafür zur Verfügung stehenden Mittel für das Jahr 2016 kräftig auf 150 Millionen Euro erhöhen wird, wovon auch die Kommunen der Region im kommenden Jahr profitieren werden.
Wie Stefan Schuster mitteilen kann, erhält nach den heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen der Landkreis Weißenburg/Gunzenhausen Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen in Höhe von 500.000 Euro.
Die Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen sind, wie der Abgeordnete Schuster erklärt, dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden im Einzelfall Rechnung zu tragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben. Außerdem soll der besonderen Ausgabenbelastung der strukturschwachen Landkreise Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sind Stabilisierungshilfen für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.
Die SPD-Landtagsfraktion tritt in den laufenden Haushaltsberatungen im Landtag darüber hinaus dafür ein, gezielt die kommunale Investitionskraft zu stärken. Stefan Schuster kann berichten: „Wir wollen, dass Städte, Gemeinden und Landkreise bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude und bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder nachhaltig durch den Freistaat unterstützt werden, um so die erforderlichen Investitionen für die Erhaltung ihrer Infrastruktur leisten zu können.“
