Ärger um Spielhallenreduzierung in Nürnberg

Rathaus-SPD sieht sich durch Verfassungsgerichtsurteil bestätigt

Nachdem jüngst das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass die Bundesländer Spielhallen strengeren Regeln unterwerfen dürfen, sehen sich die SPD-Stadträte Katja Strohhacker und Gerald Raschke in ihrer Kritik an den Ausführungsbestimmungen des bayerischen Innenministeriums bestätigt. Vier Spielhallenbetreiber aus Berlin, Bayern und dem Saarland hatten sich gegen landesgesetzliche Vorschriften zur Regulierung des Spielhallensektors gewandt.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Strohhacker erklärt: „Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Maßnahmen wie ein Mindestabstand zwischen Spielhallen und eine Beschränkung der Automatenzahl zur Vermeidung der Suchtgefahren und dem Kinder- und Jugendschutz einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel dienen und verhältnismäßig und angemessen sind. Zwar könnten die Regelungen sich negativ auf die Rentabilität der Spielhallen auswirken, es gäbe aber kein Recht auf Gewährleitung einer bestimmten Rentabilität. Es ist also sehr ironisch, wenn der Freistaat vom Bundesverfassungsgericht in seiner ursprünglichen Linie bestätigt wird, diese nun aber mit den Vorgaben aus dem eigenen Innenministerium wieder unterlaufen wird.“

Die Vorgaben aus dem Ministerium sehen vor, dass eine Schließung u.a. dadurch verhindert werden kann, wenn Spielern die Möglichkeit einer Selbstsperre eingeräumt wird. Dazu stellte das Bundesverfassungsgericht auch fest, dass „rein spieler- oder gerätebezogene Maßnahmen keine gleich wirksamen Mittel zur Bekämpfung und Verhinderung von Spielsucht“ seien wie z.B. das Abstandsgebot.

Raschke weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Möglichkeit zur Härtefallbefreiungen im Einzelfall hingewiesen hat. Mit den Vorgaben des bayerischen Innenministeriums wäre dieser Hinweis auf explizite Einzelfälle aber gar nicht nötig gewesen, weil es damit leider für die Stadt sowieso so gut wie unmöglich sei, Spielhallen zu reduzieren. Raschke bedauert, dass das Grundanliegen der städtischen Vergnügungsstättenverordnung, nämlich der bessere Schutz der  Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der Spielsucht und eine Verbesserung des Erscheinungsbildes der Städte so wohl nicht umgesetzt werden kann.

Auf nordbayern.de wurde darüber berichtet:

www.nordbayern.de/1.6018691