Rede zum Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes

Stefan Schuster redet zur ersten Lesung des Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes: Einbindung des Landtags

  • von  Team Schuster
    18.03.2021
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Die Rede zum Lesen:

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt seit einem Jahr den Ausnahmezustand. Corona hat uns nach wie vor im Griff. Wir erleben die größte Krise unseres Landes seit dem Zweiten Weltkrieg. Eine bittere Erkenntnis aus diesem Jahr ist: Es wird weitgehend an den Parlamenten vorbei regiert. Es ist traurig, dass wir uns in dieser Krise nicht auf den Parlamentarismus besinnen. Gerade in schwierigen Zeiten gehören sämtliche Debatten ins Parlament. Wieso machen wir uns selber klein? Wir sind die Vertreter des Volkes, und wir müssen uns mit solch einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie seit einem Jahr haben, beschäftigen. Das ist unsere Aufgabe, und das trägt auch zur Akzeptanz der Maßnahmen bei.

Wir stimmen heute in Zweiter Lesung über eine Änderung des Gesetzes zur Ausfüh-rung des Berufsbildungsgesetzes ab – sicher ein wichtiges Thema –, aber wir haben seit einem Jahr nicht über die tiefsten Grundrechtseinschränkungen abgestimmt, die Bayern seit 1945 gesehen hat.

Alle wesentlichen Entscheidungen gehören ins Parlament. Das fordern wir seit einem Jahr ein. Wir können Parlamentarismus nicht nur in guten Zeiten leben. Gerade in Krisenzeiten wie diesen ist er dringend nötig.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist daher aus unserer Sicht richtig. Der Landtag soll unterrichtet werden, wenn die Staatsregierung den Katastrophenfall ausruft. Dies gebietet eigentlich schon der Anstand. Das bedeutet aber auch, dass die Staatsregierung weiter schnell und unabhängig handeln und den Katastrophenfall ausrufen kann. Außerdem soll der Landtag neben der Staatsregierung den Katastrophenfall auch aufheben können. Auch das ist natürlich richtig – wieso auch nicht.

Wir haben es jetzt zum ersten Mal mit einem bayernweiten K-Fall zu tun. Daher ist die Problematik neu. Auf Landkreisebene ist dies nicht der Fall; dort wissen die Leute vor Ort am besten, was zu tun ist. Wenn es aber einen landesweiten K-Fall gibt, sollte das Parlament mit eingebunden sein.

Wir haben letztes Jahr in das Bayerische Infektionsschutzgesetz – darauf ist heute ja schon mehrfach hingewiesen worden – geschrieben, dass der Gesundheitsnotstand auch vom Landtag aufgehoben werden kann – ein Gesetz übrigens, das nie angewandt wurde. Wir haben hier aber die Parlamentsbeteiligung durchgesetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen nicht weniger Parlamentsbeteiligung, sondern mehr. Die Krise darf nicht nur die Stunde der Exekutive sein, sondern sie muss auch die Stunde der Legislative sein. Wir alle hier im Hohen Haus tragen Verantwortung, und wir wollen dieser Verantwortung auch gerecht werden. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass auch der Landtag den bayernweiten Katastrophenfall aufheben kann. Anders als der Gesundheitsnotstand hilft uns das gute alte Katastro-phenschutzgesetz wirklich weiter. Seit 9. Dezember haben wir in Bayern wieder den Katastrophenfall, und die Katastrophenschutzbehörden leisten wieder einmal hervor-ragende Arbeit.

Dass dieses freigewählte Parlament den Katastrophenfall aufheben können muss, liegt aus unserer Sicht auf der Hand.