Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes

Rede im Bayerischen Landtag

  • von  Stefan Schuster
    12.07.2011
  • Reden, Landtag, Öffentl. Dienst

Hier gibt es die Rede im Video-Archiv des Bayerischen Landtags

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich kann es verhältnismäßig kurz machen und schon in der Ersten Lesung ankündigen, dass die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen wird, da es sich hauptsächlich um redaktionelle Änderungen handelt, die notwendig geworden sind, weil das neue Dienstrecht zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist, wie bereits mehrfach angesprochen wurde.

Ich habe auch gesehen, das Sie in § 10 - Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes die Auffassung des Bayerischen Beamtenbundes aufgenommen haben, der in seiner Stellungnahme darauf hinwies, dass aufgrund der Formulierung im Gesetz sogenannte Aufsteiger über die modulare Qualifizierung von der Leitung von Justizvollzugsanstalten ausgeschlossen werden. Was die anderen Forderungen des Beamtenbundes betrifft, so gehe ich mit den Forderungen zwar inhaltlich konform, ich gebe aber dem Finanzministerium recht, dass gerade in diesem Gesetz solche Forderungen eigentlich nichts verloren haben, weil es rein redaktionelle Änderungen sind. Es ist aber trotzdem so, dass über die Festsetzung der langjährigen Dienstzeiten gesprochen werden muss.

Nach unserer Auffassung ist es klärungsbedürftig, wie die Festsetzung der langjährigen Dienstzeiten von 40 beziehungsweise 45 Dienstjahren und 20 Jahren Schichtoder Wechselschichtdienst gegenüber den Beamtinnen und Beamten zu erfolgen hat. Es muss sichergestellt werden, dass der Betroffene die Möglichkeit hat, soweit er mit der Festsetzung nicht einverstanden ist, diese rechtzeitig gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme des vorzeitigen Ruhestands ohne Abschlag eingeschränkt wird. Über die Ausgleichszahlung für Beamte mit besonderer Altersgrenze, haben wir erst letzte Woche im Ausschuss gesprochen. Leider ist die Petition des Beamtenbundes von der Koalition abgelehnt worden. Über die weitere Forderung des Beamtenbundes zu diesem Gesetz Absenkung der Eingangsbesoldung können wir morgen bei der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN ausführlich sprechen. Der Gesetzentwurf steht morgen auf der Tagesordnung. Was den jetzt aufgerufenen Gesetzentwurf der GRÜNEN betrifft, so wäre es einfacher gewesen, Änderungen zur Dienstrechtsreform einzubringen. Wir stimmen aber inhaltlich mit den GRÜNEN überein und werden deshalb den Gesetzentwurf der GRÜNEN unterstützen. Wir werden das alles noch in den Ausschüssen beraten. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird die SPD, wie dargelegt, zustimmen.

(Beifall bei der SPD)