Zweite Lesung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz

Stefan Schuster im Landtag zur Novellierung des BayFwG

  • von  Team Schuster
    22.06.2017
  • Reden, Videos, Feuerwehr, Landtag

Die Rede im Wortlaut (bei Abweichungen zählt das gesprochene Wort):

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Feuerwehrmänner- und Frauen haben in ganz Deutschland ein sehr hohes Ansehen. Sie haben im ganzen Bundesgebiet eine ähnliche Ausbildung, Ausstattung und Organisation. Es sind die Nuancen, die den Unterschied zwischen den Feuerwehren verschiedener Bundesländer machen. Nuancen, die über die Zukunftsfähigkeit entscheiden können.

Bei allen bundesweiten Gemeinsamkeiten ist das Feuerwehrwesen letztendlich auf Landesebene geregelt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen am Bayerischen Feuerwehrgesetz nehmen wir einige wichtige Weichenstellungen vor. Wir sind froh, dass sie gemeinsam mit den Verbänden erarbeitet wurden. Das neue Feuerwehrgesetz unterstützt die Wehren vor Ort dabei, die aktuellen Herausforderungen zu meistern und löst schon länger bestehende Probleme. Die Inklusion von nicht für den Einsatzdienst geeigneten Personen, die gesetzliche Verankerung von Kinderfeuerwehren und die Anhebung des Höchstalters für den Feuerwehrdienst sind Punkte, die ich hier noch einmal hervorheben möchte.

Ich hätte mir aber bei der Novellierung des Feuerwehrgesetzes etwas mehr Mut von Seiten der Staatsregierung gewünscht. Den Mut, Probleme konsequent anzugehen. Es ist bereits neun Jahre her, dass wir das Feuerwehrgesetz das letzte Mal im Bayerischen Landtag beraten haben. Und ich fürchte, dass wir erneut neun Jahre warten müssen, um die Änderungen vorzunehmen, die die CSU im Innenausschuss abgelehnt hat.

Ich möchte an dieser Stelle erneut dafür appellieren, unserem Änderungsantrag zur Absenkung des Eintrittsalters für Jugendfeuerwehren auf 10 Jahre zuzustimmen. Die Feuerwehrleute vor Ort sollen die Möglichkeit erhalten, selbst zu entscheiden, ab wann sie ihren Nachwuchs in den Feuerwehrbetrieb integrieren. Ich bin gespannt, ob die CSU-Fraktion uns heute erklären kann, warum das in Bayern nicht möglich sein soll. Im Innenausschuss haben wir keine Antwort erhalten. In allen anderen Bundesländern liegt das Eintrittsalter niedriger und ich glaube nicht, dass die bayerischen Kinder das nicht könnten. Der Eintritt in die weiterführende Schule ist das Alter, wo sich die Schüler und Schülerinnen entscheiden, wo sie sich langfristig engagieren. Die Feuerwehr ist ein besonderes Ehrenamt, wir sollten aber nicht verkennen, dass sie beim Nachwuchs in Konkurrenz zu anderen Organisationen und Vereinen steht.

Für die SPD-Fraktion ist die Novellierung auch eine Chance, Kommunen zu helfen, damit sie nicht auf den Kosten für die Bekämpfung von Waldbränden wegen einer Regelungslücke sitzen bleiben. Wenn ein Hubschraubereinsatz erforderlich ist, aber kein Katastrophenfall besteht, werden die Kosten bisher von den Gemeinden getragen. Wir plädieren dafür, diese Kosten den Verursachern oder den Waldbesitzern aufzuerlegen. Der Waldbesitzerverband hat uns mitgeteilt, dass sie gegen eine solche Regelung keine Einwände hätten. Die meisten Waldbesitzer haben eine Brandversicherung, die diese Kosten abdeckt. Unser Änderungsantrag bedeutet also keine Kostenabwälzung auf Waldbesitzer, sondern vielmehr ein konsequentes zur Rechenschaft ziehen von Brandstiftern.

Die SPD-Fraktion wird auch dem Antrag der Freien Wähler auf eine weitere Anhebung des Höchstalters auf 67 Jahre zustimmen. Wir sind der Überzeugung, dass Personen, die noch arbeiten, auch die Möglichkeit haben sollen, Feuerwehrdienst zu leisten. Als Feuerwehrmann ist meine persönliche Meinung, dass die weitere Teilnahme am Feuerwehrdienst nicht an Untersuchungen oder Nachweise geknüpft werden sollte.

Auch dem Änderungsantrag der CSU werden wir zustimmen. Es ist für die Feuerwehren eine große Erleichterung, wenn sie die Möglichkeit erhalten, bei Übungen selbst den Straßenverkehr zu beschränken oder zu sperren. Durch diesen Änderungsantrag fällt eine bürokratische Hürde weg, die Zeit und Geld kostet.

Neben den eingereichten Änderungsanträgen zum Feuerwehrgesetz gibt es einige Punkte für die Feuerwehr, die wir im Nachtragshaushalt angehen müssen. Insbesondere müssen unsere Feuerwehrschulen besser finanziell ausgestattet werden. Von Feuerwehrmännern und –frauen in ganz Bayern höre ich immer wieder, wie lange sie auf Lehrgangsplätze warten müssen. Die Zahlen geben das auch her: Im Freistaat wurden in den letzten Jahren weniger als die Hälfte der benötigten Lehrgänge angeboten. Die neue Feuerwehrschule in Würzburg ist ein toller Schritt, um mehr Ausbildungsgebiete abzudecken. Unsere Feuerwehrschulen müssen jetzt auch mit ausreichend Personal ausgestattet werden.

Wir können aber nicht alle Probleme der Feuerwehr hier auf Landesebene regeln. Nicht nur in den Nachrichten, auch in den Feuerwachen und Polizeipräsidien vor Ort sind die Probleme mit der Rettungsgasse aktuell ein riesen Thema. Deshalb appelliere ich an die Staatsregierung, sich für  eine konsequente Verbesserung der Situation auf Bundesebene stark zu machen und nicht nur abgespeckte Dringlichkeitsanträge hier im Plenum zu beschließen.

Ich möchte noch mal ausdrücklich den Feuerwehrleuten und dem Feuerwehrverband danken. Für ihren alltäglichen Einsatz einerseits und für ihre Beteiligung bei diesem Gesetzesentwurf andererseits. Auch möchte ich Ihnen danken, dass sie an vielen Stellen selbst die Initiative ergreifen und Herausforderungen angehen. Es ist ein gutes Signal, dass sich der Landesfeuerwehrverband jetzt aktiv dafür einsetzt, bei Menschen mit Migrationshintergrund Vorbehalte gegenüber Uniformierten abzubauen und hier neue Mitglieder für die Feuerwehr zu werben.

Die SPD wird dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen. Ich danke Ihnen!