Feuerwehr wird für die Zukunft gerüstet

Der Bayerische Landtag beschließt Änderungen am Feuerwehrgesetz

  • von  Team Schuster
    23.06.2017
  • Beiträge, Featured, Landtag, Feuerwehr

Stefan Schuster, Feuerwehrpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion verkündet, dass die Feuerwehren in Bayern für die Zukunft gerüstet werden. Seit vielen Jahren fordert der ehemalige Feuerwehrmann und heutige Landtagsabgeordnete Stefan Schuster Änderungen am Feuerwehrgesetz. Jetzt wurde nach acht Jahren das Feuerwehrgesetz endlich wieder novelliert und tritt am 1. Juli in Kraft. Insbesondere die gesetzliche Verankerung von Kinderfeuerwehren fordert Schuster schon seit vielen Jahren im Bayerischen Landtag. Schuster: „Auf unsere Feuerwehren kommt viel zu, gerade was den Nachwuchs angeht. Da haben wir viel Gutes beschlossen um ihnen zu helfen! Es freut mich, dass der Feuerwehrverband am Gesetz mitgewirkt hat. Niemand kennt die Probleme vor Ort so gut, wie die Betroffenen selbst und genau für diese Probleme haben wir Lösungen gefunden.“ Konkret umfasst die Gesetzesnovelle folgende Punkte:

Die Altersgrenze für Feuerwehrmänner und -frauen wird von 63 auf 65 angehoben. Nicht für den Einsatzdienst geeignete Bewerber können in den Feuerwehrdienst für ihrer Eignung entsprechende Aufgaben aufgenommen werden. Durch die Anhebung der Altersgrenze und die Inklusion von nicht für den Einsatzdienst geeigneten Personen bleibt den Wehren wichtiges Knowhow länger erhalten und neues wird dazugewonnen. Kinderfeuerwehren für Kinder ab 6 Jahren sind zukünftig im BayFwG verankert und genießen somit Unfallversicherungsschutz. Die schon lange von der SPD geforderte Verankerung der Kinderfeuerwehren im Gesetz bietet den Feuerwehren die Chance, frühzeitig Nachwuchs für den Feuerwehrdienst zu begeistern. Natürlich ist die Einrichtung von Kinderfeuerwehren weiterhin die Entscheidung der einzelnen Wehren.

Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften können zukünftig gemeindeübergreifende Feuerwehren gründen und Landkreise können Aus- und Fortbildungen durchführen. Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass durch die Möglichkeit, gemeindeübergreifende Feuerwehren zu gründen, die Tagesalarmsicherheit in manchen Gegenden gesichert werden kann. Bei Übungen kann die Feuerwehr zukünftig ohne bürokratischen Aufwand selbst den Verkehr sperren oder beschränken. Es freut mich, dass an dieser Stelle bürokratische Hürden abgebaut wurden und bei Übungen Zeit und Geld gespart werden kann. Damit Kreisbrandräte und Kommandanten zukünftig besser entlastet werden können, kann zukünftig ein zweiter Stellvertreter für Kommandanten benannt werden und Kreisbrandräte können weitere Kreisbrandinspektoren zu ihrer Unterstützung berufen.

 

Die Rede von Stefan Schuster ist hier zu finden.