Schlüsselzuweisungen 2019

Kleines Plus von 4 % für Nürnberg

  • von  Team Schuster
    14.02.2019
  • Stefan Schuster

Stefan Schuster freut sich anlässlich der Bekanntgabe der vorläufigen Schlüsselzuweisungen 2019 über das Plus, kritisiert aber das langfristig niedrige Engagement des Freistaats für seine Kommunen.

Wie heute in München dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben wurde, werden die Schlüsselzuweisungen für die Stadt Nürnberg im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 um 8.807.400 Euro auf 229.195.644 Euro ansteigen, so Stefan Schuster. Das sind 4 Prozent mehr im Vergleich zum letzten Jahr. "Im Gegensatz zu nahezu allen Leistungen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen nicht zweckgebunden, sondern stärken die Kommunalfinanzen insgesamt, und die Kommunen können über die Verwendung der Mittel frei entscheiden", erläutert der Abgeordnete die positive Nachricht. "Mehr Schlüsselzuweisungen führen zu mehr finanziellem Handlungsspielraum. Nürnberg investiert viel in Schul-, Straßen- und Brückensanierungen, da tut das Plus gut", so Schuster.

Der SPD-Abgeordnete Schuster kritisiert die Staatsregierung aktuell dafür, dass die Schlüsselzuweisungen für das bereits laufende Haushaltsjahr erst heute, im Februar bekannt gegeben werden. Schließlich benötigen die Kommunen Planungssicherheit. "Schuld an dieser Verzögerung ist die Staatsregierung, die viel zu spät mit der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts für den Freistaat begonnen hat", stellt er fest.

Die SPD-Landtagsfraktion wie auch die kommunalen Spitzenverbände in Bayern, so der Abgeordnete, fordern darüber hinaus seit Jahren eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur Stärkung der Haushalte von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Dafür muss aber der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund erhöht werden. "Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell nur 12,75 % auf zumindest 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können. Wir wollen, dass die Städte und Landkreise beim öffentlichen Nahverkehr, bei der Sanierung ihrer Gebäude, Schwimmbäder und Straßen sowie beim Ausbau der Barrierefreiheit größeren Handlungsspielraum erhalten."