SPD-Fraktion bringt Gesetzentwurf zur Anerkennung von Corona-Erkrankungen als Dienstunfall ein

Gerade Polizistinnen und Polizisten stehen in der Pandemie an vorderster Front: Dass die Staatsregierung hier alle Anträge kaltherzig und bürokratisch abgelehnt hat, ist ungeheuerlich!

  • von  Team Schuster
    29.09.2021
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Die BayernSPD-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur erleichterten Anerkennung von Corona-Erkrankungen als Dienstunfall eingebracht, der am 29.09.2021 in Erster Lesung im Landtag beraten wurde.

Die Staatsregierung hat von bisher 79 entsprechenden Anträgen von Polizistinnen und Polizisten noch keinen einzigen bewilligt. Einige der Betroffenen und ihre Angehörigen klagen bereits gegen die Ablehnung, darunter auch die Witwe eines Polizisten, der in Folge der Corona-Erkrankung verstorben ist. SPD-Innenexperte Stefan Schuster hatte Innenminister Herrmann mehrfach zum Handeln aufgefordert: „Wir sind es unseren Beamtinnen und Beamten schuldig, dass sie ordentlich behandelt werden. Wir dürfen sie gerade bei einer Erkrankung doch nicht im Stich lassen. Man kann in einer Pandemie nicht Nachweise zur Ansteckung einfordern, die niemand erbringen kann. Während bei Masken-Deals Millionen unbürokratisch verschwendet wurden, hat man für die Polizei keinen zusätzlichen Cent übrig!“

Nachdem die Staatsregierung sich bisher nicht bewegt hat, will die SPD-Fraktion durch eine Änderung im Beamtenversorgungsgesetz die Praxis ändern. „Berlin und Schleswig-Holstein haben ganz andere Anerkennungsquoten, bei uns in Bayern liegt sie bei null. Gerade Polizistinnen und Polizisten stehen in der Pandemie an vorderster Front: Dass die Staatsregierung hier alle Anträge kaltherzig und bürokratisch abgelehnt hat, ist ungeheuerlich!“ erläutert der Nürnberger Abgeordnete Stefan Schuster.