Änderung des bayerischen Beamtenversorgungsgetzes

Redebeitrag von Stefan Schuster am 29.01.2015

  • von  Team Schuster
    23.02.2015
  • Reden, Öffentl. Dienst

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde kann ich es bei dem Thema sehr kurz machen. Im Rahmen der Ersten Lesung kann ich bereits ankündigen, dass die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zustimmen wird. Wenn der Gesetzentwurf durchgehen würde, was ich nach der Wortmeldung von Herrn Kollegen Bauer nicht mehr glaube, könnten wir eine echte Gerechtigkeitslücke schließen. Herr Kollege Felbinger hat es bereits gesagt: Die Betroffenen können nur schwer nachvollziehen, dass einem Arbeiter de facto der Rentenanspruch genommen wird und gleichzeitig die diesem Anspruch zugrunde liegende Arbeitszeit nicht als Lebensarbeitszeit anerkannt wird. Das wird als doppelte Ungerechtigkeit empfunden. Ich denke, das sollten wir ändern. Im Rahmen der Beratungen zur Dienstrechtsreform hatte meine Fraktion bereits einen gleichlautenden Antrag eingebracht, der damals leider abgelehnt wurde. Um mit 64 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen zu können, ist es doch egal, ob man 45 Jahre als Beamter oder 45 Jahre als Beamter und in der freien Wirtschaft gearbeitet hat. Es kommt auf die Lebensarbeitsleistung an. Die Lebensarbeitszeit sollte gewürdigt werden. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich freue mich aber schon jetzt auf die Debatte im Ausschuss. 

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