Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge

Stefan Schuster begrüßt in seiner Rede, dass die Bezüge der Beamtinnen und Beamten in Bayern rückwirkend angepasst werden

  • von  Team Schuster
    17.07.2015
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Unter diesem Link ist das Video des Redebeitrags abzurufen

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,


Sehrheute ist ein guter Tag für die bayerischen Beamtinnen und Beamten, denn der Bayerische Landtag beschließt am heutigen Donnerstag, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Bezüge der bayerischen Beamten, Richter sowie die Versorgungsempfänger zu übertragen.
 

Das bedeutet konkret:

1.   Eine lineare Anpassung der Bezüge rückwirkend ab 1. März 2015 um 2,1 Prozent.

2.   Eine lineare Anpassung der Bezüge ab 1. März 2016 um 2,3 Prozent.

3.   Mindestens 75 Euro für Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter.

4.   Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht.

5.   Anwärter erhalten ab 1. März 2015 und ab 1. März 2016 jeweils einen monatlichen Betrag in Höhe von 30 Euro anstelle linearer Anpassung.

 

Wir freuen uns mit den bayerischen Beamtinnen und Beamten darüber, dass der aktuelle Tarifabschluss übernommen wird. Das haben sich die Bediensteten des Freistaats im wahrsten Sinne des Wortes verdient. Ein leistungsfähiger und angemessen bezahlter öffentlicher Dienst ist nämlich eine unabdingbare Voraussetzung für eine gute Zukunft des Freistaats Bayern insgesamt!

Meine Grundüberzeugung ist: Die Beamtinnen und Beamten in Bayern sollen stetig und dauerhaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben können. Das war leider nicht immer die Regel in Bayern. Beim Tarifabschluss 2011 hatten Staatsregierung und Landtagsmehrheit die Beamtinnen und Beamten 19 Monate auf die Erhöhung ihrer Bezüge warten lassen.

Die Zeiten sind noch nicht so lange vergangen, als es geradezu das Programm der Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion hier im Landtag war, im Personalsektor massiv zu sparen, im Doppelhaushalt 2011/2012 waren es rund 900 Millionen Euro. Ich erinnere an die zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre, die Absenkung der Eingangsbesoldung und die vollständige Rückkehr zur 40-Stunden-Woche gelang auch erst im Jahr 2013.

Bayern sollte sich eine angemessene Bezahlung und einen fairen Umgang seiner Bediensteten und Tarifbeschäftigten immer leisten und Bayern kann sich das auch leisten.

Nach der aktuellen Maisteuerschätzung kann Bayern im Jahr 2015 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 352 Millionen Euro und im Jahr 2016 in Höhe von 544 Millionen Euro rechnen. Trotz bereits bekannter zusätzlicher Ausgaben bleibt unterm Strich immer noch ein sattes, verfügbares Plus von insgesamt 460 Millionen Euro.

Trotzdem wird im Personalsektor im Freistaat immer noch gespart. Dazu drei Beispiele:

1.   Es gilt bei der Besetzung von frei werdenden Stellen immer noch eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre. Die Wiederbesetzungssperre ist für uns kein geeignetes Instrument der Stellenbewirtschaftung.

Auch eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre halten wir für falsch, weil in kleinen Dienststellen der Ausfall nicht kompensiert werden kann und fällige Einstellungen und Beförderungsmöglichkeiten verzögert werden.

Wir sind der Meinung, die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sollen jederzeit besetzt werden können.

2.   Wir halten die Pensionsvorsorge in Bayern in Höhe von nur noch 100 Millionen Euro pro Jahr für völlig unzureichend. Gegenüber der alten Rechtslage ist hier mittlerweile ein Milliardenloch entstanden, das künftigen Generationen hinterlassen wird.


Hier wird an der falschen Stelle gespart!

3.   Im Artikel 6b des Haushaltsgesetzes ist geregelt, dass in den Jahren 2005 bis 2019 insgesamt 9.000 frei werdende Stellen für Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter gesperrt werden sollen. Der Artikel 6b mit der Vorgabe 9.000 Stellen zu sperren, stammt noch aus der Stoibe-Zeit und gehörte zur sogenannten „Verwaltungsreform 21“, einem typischen, überspannten Stoiber-Projekt.

Die SPD-Landtagsfraktion ist gegen die pauschale Sperrung von Stellen. Deshalb lehnen wir auch den längst überholten und gescheiterten Artikel 6b ab. Finanzminister Söder hatte im letzten Jahr Schwierigkeiten, Vorschläge über die für 2014 zu sperrenden 480 Stellen dem Landtag überhaupt vorzulegen. Deshalb wurde mit dem 2. Nachtragshaushalt 2014 von der Landtagsmehrheit die Anzahl der Sperren nach Artikel 6b von 480 auf 400 reduziert, um sie danach bis 2019 von jährlich 480 auf 520 zu erhöhen. Das sieht weniger nach Konzept, sondern mehr nach Lust und Laune aus.

Stellenstreichungen soll es nach unserer Meinung nur in Verbindung mit einer Aufgabenanalyse bzw. einer Aufgabenkritik und ohne Qualitätsverlust bei den Leistungen geben. Fallen Aufgaben weg, können Stellen wegfallen. Bleiben Aufgaben, müssen die Stellen bleiben. Gibt es zusätzliche Aufgaben, muss es zusätzliche Stellen geben.

Unsere generelle Linie ist: Es darf keine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes geben. Ganz im Gegenteil: Wir wollen gute Arbeit, eine den Aufgaben orientierte Anzahl von Stellen und eine angemessene Bezahlung für die Beschäftigten des Freistaats!

Wir begreifen den öffentlichen Dienst in Bayern mit den Tarifbeschäftigten und den Beamtinnen und Beamten als einen entscheidenden Standortfaktor. Kein zentraler Bereich der Politik kann ohne einen dauerhaft leistungsfähigen öffentlichen Dienst funktionieren.

Vor dem Hintergrund der politischen Erfordernisse und der demografischen Entwicklung, verbunden mit einem verschärften Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um Fachkräfte und Nachwuchskräfte, müssen die öffentlichen Arbeitgeber verstärkte Anstrengungen unternehmen, um den öffentlichen Dienst dauerhaft leistungsfähig erhalten zu können.

Daher ist die heutige Übernahme des Tarifergebnisses ein notwendiger aber kein hinreichender Schritt.

Der Freistaat muss nicht nur attraktive Verdienstmöglichkeiten und das Versprechen eines sicheren Arbeitsplatzes sondern insgesamt gute Karriereperspektiven, moderne Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten, um einen dauerhaft leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Bayern zu gewährleisten.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!